Berufsunfähigkeits­versicherung

Berufsunfähigkeits­versicherung – Jeder Vierte ist von Berufsunfähigkeit betroffen. Jetzt Angebot anfordern!

Berufsunfähigkeits­versicherung: Wichtig zu wissen

  • Diese private Versicherung schüttet im Fall der eigenen Berufsunfähigkeit (BU) eine monatliche Rente aus. Sie schützt so im Notfall vor Armut.
  • Die BU-Versicherung gehört zu den komplexesten Versicherungen am Markt und wird auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten.
  • Vor dem Abschluss sollten Sie verschiedene Angebote vergleichen und alle Versicherungsklauseln akribisch prüfen.
  • Über Tarifcheck.de können Sie bei unserem externen Partner ein kostenloses, unverbindliches und individuelles Angebot anfordern.
 

Was leistet eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder BU-Versicherung zahlt im Falle von Berufsunfähigkeit eine vorab vereinbarte, monatliche Rentensumme für einen vorab vereinbarten Zeitraum. Meist reicht dieser vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum regulären Rentenalter. Ausgeschüttet wird der Betrag ab einer attestierten Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % – das heißt, wenn das versicherte Individuum aufgrund von Krankheit dauerhaft nur noch die Hälfte oder weniger der vorab gearbeiteten Wochenstunden leisten kann. Bevor die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft tritt, wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung angeordnet.

Wann zahlt die BU-Versicherung?

  • Die versicherte Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausführen.
  • Betroffene können elementare Teiltätigkeiten ihres Berufs nicht mehr verrichten. Die 50-Prozent-Regel, bezogen auf die Arbeitsstunden, gilt in diesem Fall nicht.
  • Die Berufsunfähigkeit resultiert aus einer Krankheit, einem Kräfteverfall oder einem Unfall. Darunter fallen auch psychische Erkrankungen.
  • Sowohl das ärztliche Gutachten als auch die Gesundheitsprüfung durch die Versicherung bestätigen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.

Wann zahlt die BU-Versicherung nicht?

  • Versicherte können in ihrem Beruf trotz Krankheit mehr als die Hälfte der zuvor geleisteten Arbeitsstunden arbeiten.
  • Die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit unterschreitet den für die Rentenzahlung vorausgesetzten Prognosezeitraum. Dieser beträgt – je nach Vertrag – in der Regel sechs Monate oder drei Jahre.
  • Umfasst der Versicherungsvertrag eine Vereinbarung zur abstrakten Verweisung, zahlt der Versicherer möglicherweise nicht, wenn die versicherte Person rein theoretisch in der Lage ist, einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben. Die Tätigkeit muss laut Gesetz auf Grundlage der Ausbildung und Fähigkeiten ausführbar sein und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
  • Üben Versicherte tatsächlich eine neue Tätigkeit aus, die den individuellen Kenntnissen, Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht, kann sich der Versicherungsanbieter auf die gegebenenfalls vertraglich festgelegte konkrete Verweisung berufen und die Leistung verweigern.
  • Regelt der Vertrag, dass frühere Berufe bei Berufsunfähigkeit geprüft werden, kann der Versicherer unter Umständen auf frühere Berufe verweisen und die BU-Rente verwehren.
  • Bei wissentlich falschen oder unterlassenen Angaben zum Gesundheitszustand und zur Krankengeschichte beim Vertragsabschluss kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarten Leistungen verweigern.

Für wen lohnt sich eine BU-Versicherung?

Eine BU-Versicherung ist fast ausnahmslos empfehlenswert. Jeder vierte Bundesbürger ist anteilig oder vollständig berufsunfähig – so die gesetzliche Rentenversicherung. Im Ernstfall sind Betroffene vielfach nicht staatlich abgesichert und von Armut bedroht. Auch Verbraucherschützer betonen deshalb die Notwendigkeit zur privaten BU-Vorsorge. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also naheliegend. Dabei gilt jedoch, einzelne Versicherungsangebote sorgfältig zu vergleichen und zu überprüfen.

Berufsunfähigkeits­versicherung

Folgende Punkte sollten in Ihrem Vertrag stehen:

  1. Die Nachversicherungsgarantie
  2. 6-Monate-Prognose
  3. Aussetzen oder Stundung der Prämien
  4. Rückwirkende Rentenzahlung / Leistungen
  5. Dynamisierung oder Beitrags- und Leistungsdynamik
  6. Weltweiter Versicherungsschutz
  7. Für Beamtinnen / Beamte – die Dienstunfähigkeitsklausel

Folgende Punkte sollten nicht in Ihrem Vertrag stehen:

  1. Abstrakte Verweisung
  2. Prüfung früherer Berufe
  3. Allgemeine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht
  4. Durchsetzung von § 19 des VVG
  5. Zahlung bei ‚Berufsunfähigkeit auf Dauer‘
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